Freistellungsantrag

Ehrenamtliche können sich teilweise für ihr Engagement von ihrer Arbeit freistellen lassen. Hierzu kann der Träger der Maßnahme einen Antrag an den Arbeitgeber stellen. Bei Fragen einfach im Jugendreferat melden!

Freistellungsgesetz und Antragsformular

gibt es hier zum Download

Freistellungsantrag