Neue Infos zum Kirchlichen Jugendplan

Neue Infos zum Kirchlichen Jugendplan:

Mit Geltung ab dem Jahr 2024 trat der weiterentwickelte Kirchliche Jugendplan in Kraft und es ist möglich, die Maßnahmen online abzurehnen. Die Umstellung hat etwas länger gedauert, aber es gehen keine Zuschussgelder verloren.

Neben inhaltlicher Weiterentwicklung sind Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung das Ziel, so dass für die Abrechnung nun künftig ebenfalls das tool "oaseBW" genutzt werden kann wie auch schon beim LJP.

Es bedarf keiner Antragstellung mehr.

ALLE Maßnahmen betr. KJP, auch die schon  in Papierform eingereichten Verwendungsnachweise, müssen nochmal über die oaseBW eingegeben und abgerechnet werden. NUR über oaseBW kann eine Auszahlung des Zuschusses erfolgen.

Bei der Zuschussbeantragung muss zukünftig unterschieden werden , ob die jeweilige Maßnahme über den +Landesjugendplan ODER den +Kirchlichen Jugendplan  abgerechnet wird.

Die Fördertitel beim Landesjugendplan sind ja schon bekannt.

Beim KJP gibt es ebenfalls verschiedene Fördertitel. Zukünftig muss der richtige Fördertitel zu der abzurechnenden Maßnahme ausgewählt werden. So gelangt man automatisch zur richtigen Vorlage, in der  spät. 6 Wochen nach Durchführung der Maßnahme der Verwendungsnachweis nur noch digital erstellt, unterschrieben und abgesendet werden muss. Eine Papierform wird hier nicht benötigt.

Es gibt folgende Fördertitel:

- 10 Religiöse Maßnahmen/Freizeiten mit religiösen Arbeitseinheiten

- 11 Klostertage/Taizé

- 12 Pilgerreisen/Wallfahrten (z.B. Assisi)

- 14 Fördermitttel Rom - siehe Infos weiter unten

- 15 Tage d. Orientierung (TDO) oder schulpastorale Angebote in Kooperation m. öffentlichen Schulen MIT
Übernachtung

- 16 Orientierungstage (OT) oder schulpastorale Angebote in Kooperation m. öffentlichen Schulen OHNE
Übernachtung

Bitte, falls noch nicht erledigt, den Weitergabevertrag unterzeichnen und wieder in oaseBW hochladen, damit  Zuschüsse auch weitergeleitet werden können.

Für weitere Fragen zur Einführung einfach eine Mail schreiben an Zuschuss@bdkj-bja.drs.de, Rückmeldung dazu erfolgt zeitnah.

Die überarbeiteten Richtlinien werden ebenfalls zeitnah auf der BDKJ-Homepage unter www.bdkj.info , Service, Zuschüsse, Kirchlicher Jugendplan eingestellt, auch Schulungsvideos sind eingeplant.

Jetzt ist es auch für die Mini Romwallfahrt soweit: der Fördertitel 14: Festbetragsförderung RoSt Romwallfahrt inkl. kinderreiche Familien (RoSt) ist freigegeben und der Verwendungsnachweis kann ausgefüllt werden.

Wer vorarbeiten möchte, kann gerne einen Entwurf speichern und nach der Veranstaltung absenden. Komplett nach der Veranstaltung absenden geht natürlich auch. Bitte Abgabefrist beachten: 15. September 2024.